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Frostfutter- Futterküken

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Vekaufsstop! 

Informationen bezüglich des Verbotes des Inverkehrbringens von gefrorenen Eintagsküken als rohes Heimtierfutter.

Gemäß Artikel 24 Nr. 3 in Verbindung mit Anhang XIII Kapitel II Nr. 3 lit. b Ziffer v der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 kann aus Tieren und Teilen von Tieren der zoologischen Ordnung Rodentia und Hasenartige (Art. 10 lit. m der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) und TNP nach Art. 10 lit. l der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (wirbellose Wasser- und Landtiere) durch Einfrieren ein "verarbeitetes Heimtierfutterundquot; hergestellt werden. Da Eintagsküken in den oben genannten Rechtsvorschriften nicht aufgeführt sind, kann aus juristischer Sicht durch Einfrieren kein "verarbeitetes Heimtierfutterundquot; aus Eintagsküken hergestellt werden.

Das Inverkehrbringen und die Verfütterung von gekühlten oder tiefgefrorenen und ansonsten unbehandelten Eintagsküken an Heimtiere ist daher nicht gestattet.

Für besondere Fütterungszwecke können die zuständigen Behörden für bestimmte Haltungseinrichtungen und Tierarten (z.B. Zootiere, Reptilien, Raubvögel, Wildtiere) die Verfütterung von Kategorie 2 und 3 Material zulassen. Diese besonderen Fütterungszwecke stehen im Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.

Für die praktische Umsetzung des Verkaufs der gefrorenen Eintagsküken bedeutet dies, dass diese Ware nur an Kunden angeboten werden kann, welche eine behördlichen Zulassung nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 oder eine sonstige Registrierung/Zulassung (z.B. Transport, Lagerung, Verarbeitung, Handel) der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 für gefrorene Eintagsküken besitzen.

Daher kein Verkauf mehr an "privat" Abnehmer.